Prädikatswein ist ein Wein von sehr hoher Qualität. Auf Eisweinflaschen steht häufig „Prädikat“ und hin und wieder werden wir gefragt, was das eigentlich bedeutet.
Der Winzer darf das Prädikat auf dem Flaschenetikett verwenden, wenn der Wein strenge Vorschriften erfüllt, beispielsweise hinsichtlich Ernte und Ausbau. Nachfolgend sind die wichtigsten Anforderungen aufgeführt, die erfüllt werden müssen:
- Der Alkoholgehalt des Weines muss mindestens 5 % Vol. betragen.
- Eine Anreicherung oder Süßung der geernteten Trauben ist nicht zulässig. So darf beispielsweise kein Zucker zugesetzt werden.
- Der Ertrag pro Hektar muss auf maximal 9.000 Kilo Trauben / 6.750 Liter Wein begrenzt werden
- Das Mostgewicht muss amtlich kontrolliert werden (der geernteten Trauben)
- Eisweine dürfen keine andere Prädikatsweinangabe auf dem Etikett tragen (z. B. Trockenbeerenauslese)
- Eiswein darf ab 1. Mai nach der Ernte verkauft werden
- Die Trauben für Eiswein sollten bei -7 Grad oder kälter geerntet werden
- Die Trauben müssen bei der Ernte einen Mindestgehalt von 125 Öchsle aufweisen und im natürlich gefrorenen Zustand gepresst werden.
- Der Wein darf nicht mit Eichenholzchips angereichert werden
Wenn Sie einen Prädikats-Eiswein erhalten oder kaufen, haben Sie die Gewissheit, dass es sich um einen sorgfältig und nach den geltenden Vorschriften hergestellten Eiswein handelt.